Nein. Die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten ist keine Schuld im herkömmlichen Sinne. Obwohl sie die Bereitstellung von Kapital durch einen externen Fonds wie Loopa beinhaltet, generiert sie keine bedingungslose Rückzahlungsverpflichtung für den Kunden. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, wird das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahlt und es entsteht keine weitere finanzielle Belastung. Dieses Modell wird als "Non-Recourse-Finanzierung" bezeichnet: Der Fonds erhält nur das investierte Kapital (und einen zuvor vereinbarten Gewinn), wenn der Fall gewonnen wird oder eine effektive wirtschaftliche Wiedergutmachung erzielt wird. Wenn der Rechtsstreit oder die Schiedsgerichtsbarkeit kein positives Ergebnis hat, muss der Kunde nichts zurückerstatten. Wie unterscheidet es sich von herkömmlichen Schulden? Im Gegensatz zu einem Bankkredit oder einer herkömmlichen Kreditlinie: Es gibt keine Ratenzahlungen oder monatlichen Zahlungen Es fallen keine kumulierten Finanzierungszinsen an Es wird keine persönliche oder geschäftliche Vermögensgarantie verlangt Es wird nicht als herkömmliche finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst (obwohl es je nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften andere Auswirkungen geben kann) Das von Loopa bereitgestellte Kapital wird nicht als Schulden ausgewiesen, da die Rückzahlung ausschließlich vom Erfolg des Falls abhängt. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung im Falle eines negativen Ergebnisses, was dieses Instrument zu einer effektiven Finanzierungsmöglichkeit ohne finanzielles Risiko für den Kunden macht. Wie wird es in der Buchhaltung erfasst? Die buchhalterische Klassifizierung kann je nach Rechtsprechung und anwendbarem Rechnungslegungsrahmen variieren (z. B. IFRS oder lokale Standards). Im Allgemeinen wird es aufgrund des Fehlens einer festen Rückzahlungsverpflichtung nicht als fällige finanzielle Verbindlichkeit erfasst, sondern als eventueller Ertrag oder Finanzierung mit ähnlichen Merkmalen wie Risikokapital. In komplexeren Transaktionen, insbesondere bei Unternehmen mit konsolidiertem Reporting oder an regulierten Märkten notierten Unternehmen, kann eine spezifische Analyse erforderlich sein. In solchen Fällen kann Loopa mit den rechtlichen und buchhalterischen Teams des Kunden zusammenarbeiten, um die Transaktion klar und im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen zu strukturieren. Zusammenfassend ist die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten keine herkömmliche Schuld, da sie keine automatische Rückzahlungsverpflichtung auferlegt. Es handelt sich um eine Form der Risikofinanzierung, bei der der Fonds nur das investierte Kapital zurückerhält, wenn der Fall gewonnen wird. Dies ermöglicht es Unternehmen, Einzelpersonen und Rechtsanwaltskanzleien, mit ihren Ansprüchen voranzukommen, ohne ihre Bilanz zu belasten oder neue finanzielle Verbindlichkeiten einzugehen. Möchten Sie einen Fall finanzieren, ohne sich zu verschulden? Mit Loopa ist das Risiko unseres.
Ist es Schulden?
FAQs
- Was ist mit Qanlex passiert?
- Was ist die Monetarisierung eines Rechtsstreits?
- Welche Kosten deckt die Finanzierung ab?
- Wie lange dauert die Analyse eines Falls?
- Was bedeutet Prozessfinanzierung?
- Wer kann Finanzierung beantragen?
- Wie ist die Finanzierungsvereinbarung strukturiert?
- Was passiert, wenn der Fall verloren geht?
- Wie beeinflusst die Finanzierung die Fallkontrolle?
- Wie viel Prozent behält Loopa?
- Welche Arten von Fällen finanziert Loopa?
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- Welche Kriterien gibt es für eine Investition?